

BAKBONE-SOFTWARE



VEREINBARUNG ZU SOFTWARELIZENZ UND SUPPORT-DIENSTEN



-WICHTIG-



Lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software und die Benutzerdokumentation bzw. ein anderes Medienpaket öffnen oder herunterladen.



BEGINNEN SIE ERST DANN MIT DEM HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, EVALUIEREN ODER VERWENDEN DER VON BAKBONE SOFTWARE INC. ODER VON EINEM IHR ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN (EINZELN ALS "BAKBONE" UND ZUSAMMEN ALS "BAKBONE-GRUPPE" BEZEICHNET) LIZENZIERTEN UND/ODER VON DRITTEN LIZENZIERTEN SOFTWARE ("SOFTWARE") UND BENUTZERDOKUMENTATION ("DOKUMENTATION") (ZUSAMMEN "SOFTWAREPRODUKT"), DIE SIE (I) HERUNTERLADEN MÖCHTEN, ODER (II) DIE SIE MIT DIESER SOFTWARELIZENZ- UND SUPPORT-VEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") ERHALTEN HABEN, ODER (III) DIE IHNEN VON EINEM AUTORISIERTEN HÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER (OEM, VAR)  ODER SONSTIGEM ANBIETER VON BAKBONE-PRODUKTEN (ZUSAMMEN "HÄNDLER") GELIEFERT WURDE,  NACHDEM SIE IM NAMEN IHRES UNTERNEHMENS DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND IHR ZUGESTIMMT HABEN. SIE STIMMEN DURCH DAS HERUNTERLADEN, DURCH DAS ANKLICKENIHRER ANNAHMEBESTÄTIGUNG, DAS INSTALLIEREN, EVALUIEREN ODER DURCH SONSTIGE VERWENDUNG DER SOFTWAREPRODUKTE ODER DIENSTE VON BAKBONE (BZW. DURCH DAS AUTORISIEREN EINER ANDEREN PERSON DAZU) ZU, DASS SIE UND IHR UNTERNEHMEN AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN UND VERTRAGSPARTEI DIESER VEREINBARUNG SIND. SIE ERKLÄREN, DASS SIE DAZU BERECHTIGT SIND, IHR UNTERNEHMEN AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWAREPRODUKTE ODER DIENSTE WEDER HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, EVALUIEREN, VERWENDEN NOCH SONSTIGEN NUTZEN DARAUS ZIEHEN.



1.	EVALUIERUNGSLIZENZ

Sofern Sie sich zunächst für die Evaluierung der Software ("Evaluierungssoftware") entscheiden, wird Ihnen ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung von BAKBONE eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz mit begrenzter Laufzeit ("Evaluierungslizenz") zum ausschließlichen Zweck der Evaluierung der Software in ausführbarer Form für den internen Gebrauch erteilt. Im Rahmen der Evaluierungslizenz stimmen Sie zu, (I) dass die Evaluierungssoftware nicht in einer Produktionsumgebung eingesetzt wird, solange Ihnen dies nicht im Voraus schriftlich von BAKBONE gestattet wurde, (II) dass sämtliche Ergebnisse, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf jegliche Benchmarks, ausschließlich BAKBONE offengelegt werden , und (III) dass die Evaluierung keinen Wettbewerbs- oder Entwicklungsanalysezwecken dient. Die Laufzeit Ihrer Evaluierungslizenz ("Evaluierungszeitraum") beginnt mit dem Datum, an dem Sie die Evaluierungssoftware heruntergeladen oder den temporären Evaluierungsschlüssel der Evaluierungssoftware anderweitig erhalten haben (der frühere Zeitpunkt ist entscheidend), und endet nach der Anzahl von Tagen, die auf der Website www.bakbone.com für die betreffende Evaluierungs-Software angegeben ist, sofern der Evaluierungszeitraum nicht schriftlich von BAKBONE verlängert wird. BAKBONE weist Sie darauf hin, dass der zur Verfügung gestellte Evaluierungsschlüssel für die Evaluierungssoftware zeitlich begrenzt ist, und dass sämtliche Funktionen der Evaluierungssoftware nach Ablauf des Evaluierungszeitraums deaktiviert werden. Die Evaluierungssoftware ist nicht übertragbar und wird Ihnen ohne Lizenzgebühr zur Verfügung gestellt. DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE WIRD IHNEN SO WIE SIE IST OHNE JEGLICHE ZUSICHERUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF  WIRTSCHAFTLICHE VERWERTBARKEIT ODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT  FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie stimmen im Rahmen des geltenden Rechts zu, dass Sie BAKBONE von jeglichen Ansprüchen und/oder Schäden aller Personen freistellen und schadlos halten, die aus Ihrer Verwendung jeglicher Evaluierungssoftware entstehen. Sie bestätigen hiermit, dass BAKBONE für keine Schäden oder Kosten haftbar gemacht werden kann, die durch jegliche Art von Datenverlust oder Systemstörungen während oder nach Ablauf des Evaluierungszeitraums entstehen. Alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten ebenfalls für jede hier erteilte Evaluierungslizenz. Wenn die Bestimmungen in diesem Abschnitt 1 im Widerspruch zu anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 1.



2.	LIZENZERTEILUNG

Dieser Abschnitt 2 gilt, wenn Sie eine oder mehrere Produktionslizenzen für das Softwareprodukt erworben haben. BAKBONE erteilt Ihnen eine persönliche, nichtausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der lizenzierten Anzahl von Kopien der Software (ausschließlich in ausführbarer Form), einschließlich jeder Dokumentation, Aktualisierungen (Updates), Zusatzmodule oder weiterer Software, die Sie von BAKBONE oder einem autorisierten Händler erhalten haben. Diese Lizenz gilt ausschließlich für Ihren eigenen internen Gebrauch (nicht zur Entwicklungs- und Wettbewerbsanalyse) auf der genehmigten Anzahl von Computersystemen, Plattformtypen, Servern und sonstigen Plattformen, die in Ihrer Bestellung angegeben sind und für die Sie Lizenzgebühren für das Land, in dem das Softwareprodukt eingesetzt werden soll, entrichtet haben. Sie dürfen die Software lediglich in den Speicher der genehmigten Hardware kopieren, soweit dies in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zur Verwendung notwendig ist. Sie dürfen (I) zeitgleich jeweils nur eine Kopie der Software auf der genehmigten Hardware verwenden und (II) eine weitere Kopie des Softwareprodukts in computer-lesbarer oder ausgedruckter Form ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken, die der Verwendung des Softwareprodukts in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung dienen, erstellen.



3.	VERTRAULICHKEIT UND EIGENTUMSRECHTE

Sie erklären hiermit, (I) dass Sie das Softwareprodukt Dritten nicht zugänglich machen, (II) dass Sie alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Softwareprodukt vor dem Zugriff durch oder der Bekanntgabe an Dritte zu schützen, und (III) dass Sie BAKBONE unverzüglich von unbefugten Bekanntgaben oder Zugriffen benachrichtigen. Sie bestätigen, dass sämtliche Eigentumsrechte, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und Patentrechte an den Softwareprodukten bei BAKBONE oder den jeweiligen Zulieferern bleiben, unabhängig davon, ob diese urheber- oder patentrechtlich geschützt sind. Das Softwareprodukt ist durch US-amerikanische, nationale und internationale Urheberrechtsschutzgesetze und/oder Patentgesetze sowie durch internationale Abkommen geschützt.



4.	VERÄNDERUNGEN UND REVERSE ENGINEERING

Sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig angegeben, dürfen Sie die interne Quellcodestruktur, die Organisation oder andere Aspekte der Software oder Teile davon nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln (reverse-engineering), vergleichen, dekompilieren, verbessern oder davon abgeleitete Werke oder Kompilationen oder Teile erstellen. Alle nicht genehmigten Änderungen oder Ableitungen und jegliche sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, die direkt oder indirekt aus der Verwendung der oder durch Bezugnahmen auf die Software bzw. ihren Komponenten hervorgehen, oder alle Verbesserungen der Software gehen in das ausschließliche Eigentum von BAKBONE und/oder der jeweiligen Zulieferer über. Sie erklären hiermit, dass sie alle solche Rechte (einschließlich moralischer Rechte) an BAKBONE abtreten. Sie stimmen zu, dass Sie BAKBONE auf Aufforderung unverzüglich jegliche weitere Dokumentation vorlegen, die erforderlich ist, um die Rechteabtretung rechtskräftig zu machen. Außerdem sichern Sie uneingeschränkt zu, dass dies auch von Ihren Beschäftigten und/oder Auftragnehmern vorgenommen wird. Sie erklären hiermit ausdrücklich, dass Sie auf sämtliche Rechte verzichten, die Sie in Widerspruch zu dem Vorstehenden durch Anwendung des Rechts eines anderen Landes oder auf andere Weise erhalten haben. Sie bestätigen hiermit, dass Sie keinerlei Rechte haben und keinerlei Rechte erhalten werden, und zwar weder durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung noch durch jegliche Verwendung oder Überprüfung des Quellcodes der Software.



5.	SONSTIGE EINSCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch BAKBONE das Softwareprodukt oder Teile davon nicht verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen. Sie dürfen das Softwareprodukt nicht verändern oder übersetzen. Sie stimmen weiterhin zu, (I) dass Sie keine Produktkennungen oder Eigentums- bzw. Urheberrechtshinweise von der Software oder der Dokumentation entfernen, (II) dass Sie keine abgeleiteten Werke entwickeln oder Teile der Software in andere Programme integrieren, und (III) dass Sie keine Methoden entwickeln, um unbefugten Dritten die Verwendung der Software oder den Zugriff auf die Software zu ermöglichen.



6.	EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND RECHTSANSPRUCH

Wenn Sie eine Kopie des Softwareprodukts auf einem physischen Datenträger erhalten haben, gewährleistet BAKBONE, dass der physische Datenträger und die physische Dokumentation für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Lieferdatum frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Wenn BAKBONE während dieses Gewährleistungszeitraums von einem solchen Defekt in Kenntnis gesetzt wird und sich die Benachrichtigung als begründet erweist, wird der beschädigte Datenträger bzw. die beschädigte Dokumentation nach alleinigem Ermessen von BAKBONE entweder repariert oder ersetzt. Das Vorstehende ist ihr einziger, ausschließlicher Rechtsanspruch und die gesamte Haftung von BAKBONE aus dieser Gewährleistung.



7.	SUPPORT-DIENSTE



7.1	Support-Dienste während des Evaluierungszeitraums

Während des Evaluierungszeitraums für ein Softwareprodukt erhalten Sie während der üblichen Geschäftszeiten eingeschränkten Support per Telefon, Fax und E-Mail von dem Unternehmen der BAKBONE-GRUPPE, das für die Überwachung Ihrer Evaluierung des Softwareprodukts zuständig ist. Sie erhalten Unterstützung bei der Installation und Verwendung des Softwareprodukts, damit Sie die Evaluierung entsprechend Abschnitt 1 durchführen können.



7.2	Support-Dienste

Wenn Sie Support-Dienste ("Support") für das Softwareprodukt abonniert haben, sind Sie zu den nachfolgend beschriebenen Diensten in dem aktuell auf der Website www.bakbone.com angegebenen Umfang berechtigt. Die anfängliche Support-Laufzeit ("Support-Zeitraum") beginnt mit dem Datum, an dem Sie den Dienst abonniert haben, und endet nach der Anzahl von Jahren, für die Sie den Support bezahlt haben. Danach wird der Support zu den aktuell von BAKBONE angegebenen Bedingungen und Gebühren um jeweils ein Jahr verlängert, sofern nicht (I) eine Partei die andere mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf schriftlich davon benachrichtigt, dass keine Verlängerung gewünscht ist, oder (II) beide Parteien eine mehrjährige Laufzeit vereinbaren. Wenn Sie Ihr Abonnement nicht verlängern und den Support danach erneut abonnieren, fallen zusätzlich zu den normalen Support-Gebühren die aktuellen Wiederaufnahmegebühren von BAKBONE an.



Der Support umfasst soweit abboniert Folgendes: (I) Telefon-Support während der üblichen Geschäftszeiten des zuständigen Unternehmens der BAKBONE-GRUPPE, sofern Sie keinen zusätzlichen Support abonniert haben, (II) Support per Fax und E-Mail, und (III) sämtliche Fehlerbehebungen, Aktualisierungen (Updates) und Überarbeitungen, die von BAKBONE allen Support-Abonnenten bereitgestellt werden. BAKBONE bietet keinen Vor-Ort-Support an.



8.	GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

DIE OBIGE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN BESTIMMUNGEN UND GARANTIEN FÜR DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION. DIE BAKBONE-GRUPPE, IHRE ZULIEFERER UND IHRE HÄNDLER SCHLIESSEN HIERMIT JEGLICHE ANDERE STILLSCHWEIGENDE, AUSDRÜCKLICHE, GESETZLICHE ODER SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE FÜR DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE WIRTSCHAFTLICHE VERWERTBARKEITODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER FREIHEIT VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON RECHTEN DRITTER.



9.	HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

IM RAHMEN DES GELTENDEN RECHTS SCHLIEßEN DIE BAKBONE-GRUPPE, IHRE ZULIEFERER UND IHRE HÄNDLER IHNEN GEGENÜBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN SOWIE FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN UND FÜR SCHADENERSATZ JEGLICHER ART MIT ODER OHNE STRAFWIRKUNG AUS, DIE SICH AUS DER LIZENZ, AUS DER VERWENDUNG ODER NICHT MÖGLICHEN VERWENDUNG DER SOFTWARE BZW. DER DOKUMENTATION ODER DER SUPPORT-DIENSTE ERGEBEN, AUCH WENN DIE BAKBONE-GRUPPE, IHRE ZULIEFERER UND IHRE HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE HAFTUNG DER BAKBONE-GRUPPE, IHRER ZULIEFERER ODER IHRER HÄNDLER IST AUF DIE HÖHE DER BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR FÜR DAS BETROFFENE SOFTWAREPRODUKT ODER DIE BEZAHLTE ABONNEMENTGEBÜHR FÜR DEN BETROFFENEN SUPPORT-DIENST DES ZU DIESEM ZEITPUNKT AKTUELLEN SUPPORT-ZEITRAUMS BESCHRÄNKT.



10.	LAUFZEIT

Diese Vereinbarung und die relevante Lizenzerteilung bleiben bis zu ihrer Beendigung gültig. Sie können die Beendigung jederzeit herbeiführen, indem Sie die Software zusammen mit allen Kopien und Anpassungen vernichten. Diese Vereinbarung und Lizenz enden außerdem automatisch, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen in der Vereinbarung verstoßen. In diesem Fall verpflichten Sie sich, die Software zusammen mit allen Kopien und Anpassungen unverzüglich zu vernichten. Die Abschnitte 1, 3, 4, 5, 8, 10, 11, 12 und 13 bleiben bei jeglicher Beendigung dieser Vereinbarung oder Lizenzerteilung weiterhin wirksam.



11.	GELTENDES RECHT

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.



12.	GERICHTSSTAND UND RECHTSSTREITIGKEITEN



(a)	Von den unten genannten Ausnahmen abgesehen, werden alle Streitigkeiten und Rechtsansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Beziehung stehen, zur endgültigen und rechtsverbindlichen Entscheidung dem Schiedsgericht der internationalen Handelskammer ("ICC") übergeben, welches nach seinen Regeln entscheidet. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 100.000 US-Dollar werden von einem einzigen, unabhängigen Schiedsrichter entschieden. Wenn der Streitwert 100.000 US-Dollar überschreitet, erfolgt der Schiedsspruch durch drei (3) unabhängige Schiedsrichter, von denen entsprechend den ICC-Regeln jeweils einer von den beiden Parteien und der dritte von der ICC ernannt wird. Das Schiedsspruchverfahren, einschließlich der Schiedsrichterernennung, dem Austausch von Informationsanfragen und der Anhörung, muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Einleitung des Verfahrens durch eine der beiden Parteien abgeschlossen sein. Der oder die Schiedsrichter müssen einen schriftlichen Schiedsspruch innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Anhörung abgeben. Der Schiedsspruch kann vor jedem zuständigen Gericht angefochten werden. Diese Regelung gilt implizit, und falls eine der Parteien zu einem fristgerecht angekündigten Verfahren nicht erscheint, kann ein Schiedsspruch gegen diese Partei trotz ihrer Abwesenheit gefällt werden. Ein solches Schiedsspruchverfahren wird in San Diego in Kalifornien durchgeführt.



(b)	Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: (I) jegliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Urheber- und Patentrechte des Softwareprodukts, der BAKBONE-Marken oder sonstiger Eigentumsrechte an Technologien bzw. geistigem Eigentum werden nicht durch ein Schiedsspruchverfahren, sondern nur durch ein Gericht im US-Bezirk Südkalifornien entschieden, dessen Rechtssprechung sich die Parteien hiermit unterstellen, bzw. durch ein anderes Gericht, das von BAKBONE als dem Rechteinhaber an dem lizenzierten geistigen Eigentum festgelegt wird, und (II) Sie bestätigen, dass jeder Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, der sich auf Eigentumsrechte bezieht oder anderweitig nicht mit finanziellen Schäden in Beziehung steht und BAKBONE irreparabel schädigt,  BAKBONE berechtigt, zusätzlich zu allen anderen in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmitteln oder nach geltendem Recht möglichen Schritte vor einem zuständigen Gericht vorzunehmen.



13.	ALLGEMEINES

Dies ist die gesamte Vereinbarung, einschließlich aller vereinbarter Preis- und Zahlungsbedingungen, zwischen Ihnen und BAKBONE. Sie ersetzt alle eventuell bereits getroffenen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Die vertragsschließenden Parteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts aus. Sie dürfen die Software und Dokumentation nicht exportieren oder reexportieren, wenn dies gegen die entsprechenden Gesetze der USA oder eines anderen Landes verstößt. Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin im vollen Umfang wirksam. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich durch die beteiligten Parteien geändert werden. Alle Verzichtserklärungen einer Partei müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.





