Bezugsrichtlinien

Ein Administrator muss möglicherweise die Richtliniendefinitionen und -entscheidungen eines Bereichs an eine andere Organisation delegieren. (Alternativ dazu können Richtlinienentscheidungen für eine Ressource auf andere Richtlinienprodukte übertragen werden.) Eine Bezugsrichtlinie steuert diese Richtliniendelegation sowohl für die Erstellung als auch für die Bewertung von Richtlinien. Sie besteht aus einer oder mehreren Regeln und einem oder mehreren Bezügen.

Der Richtlinienkonfigurationsdienst enthält ein globales Attribut namens Organisations-Aliasbezüge. Dieses Attribut ermöglicht Ihnen die Erstellung von Richtlinien in Unterbereichen, ohne im oberen bzw. übergeordneten Bereich Bezugsrichtlinien erstellen zu müssen. Sie können nur Richtlinien zum Schutz von HTTP- bzw. HTTPS-Ressourcen erstellen, deren vollständiger Hostname mit dem Bereichs-/DNS-Alias des Bereichs übereinstimmt. Standardmäßig ist für dieses Attribut der Wert "Nein" angegeben.